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Inhalt
im Überblick
Bis an die
Grenze
Land,
Flüchtlinge und Jerusalem: Woran der Frieden im Nahen Osten
immer wieder scheitert
Konfliktlinien
der Konferenz von Annapolis am 27. November 2007 waren
die palästinensische Forderung nach einem
Rückkehrrecht für die Flüchtlinge von 1948
und ihrer Nachkommen ins israelische Kernland, der zukünftige
Status Jerusalems, der Grenzverlauf eines
zukünftigen Staates
Palästina und die Frage nach dem Weiterbestehen einiger
israelischer Siedlungen
im Westjordanland sowie - langwährender Konflikt mit Syrien -
der Status der Golanhöhen. Hinzu kommt der Boykott
sämtlicher Friedensverhandlungen durch die Hamas. Wladimir Stuminski hat sich die
rechtlichen und historischen Fallstricke der Hauptstreitpunkte genauer
angesehen.
Wer einen Blick
auf eine israelische und auf eine palästinensische Landkarte
wirft, stellt eine frappierende Ähnlichkeit fest: Bis auf die
Golanhöhen, die die Palästinenser nicht beanspruchen,
zeigen beide Karten dasselbe Land zwischen dem Mittelmeer und dem
Jordan. Genau das ist das Problem, das Ehud Olmert und Mahmud Abbas
lösen müssen: Damit der Staat Palästina und
der Staat Israel miteinander in Frieden leben können,
müssen Juden und Palästinenser das Land auf
völkerrechtlich verbindliche Weise teilen. Das ist bisher
nicht geschehen. Daher lassen sich aufgrund alter kolonialer Grenzziehungen zwar Israels
Staatsgrenzen zu den Nachbarstaaten Ägypten, Jordanien, Syrien
und dem Libanon bestimmen, nicht aber die zu den
palästinensischen Gebieten. Hier muss die Grenze erst
festgelegt werden.
International
gilt Israels Gebiet aus der Zeit vor dem Sechstagekrieg als sein
Staatsterritorium. Allerdings ist das nur ein Hilfskonstrukt, weil es
sich in Wirklichkeit um israelisch-jordanische beziehungsweise
israelisch-ägyptische Waffenstillstandslinien des Jahres 1949
handelt. Ausgangspunkt des Problems ist die von den Arabern abgelehnte
und daher niemals vollzogene Gründung eines arabischen Staates
im ehemaligen Mandatsgebiet Palästina, wie sie von der UNO im
Jahre 1947 beschlossen worden war. In der Folge blieben die damals
eingezeichneten Grenzen zwischen Israel, Palästina und der
supranationalen Region von Jerusalem virtuell.
Die
tatsächliche Lage wurde und wird von Kriegen diktiert. Daher
weist Israel die These zurück, seine Siedlungen im
Westjordanland, früher auch im Gasastreifen, seien illegal.
Die beiden Landstriche seien kein Teil eines anderen
souveränen Staates und daher lediglich „umstritten",
nicht aber „besetzt". Daher gelte das
völkerrechtlich für besetzte Gebiete auferlegte
Siedlungsverbot in diesem Falle nicht.
Das Fehlen
klarer Grenzen macht eine Teilung des Landes nicht etwa leichter,
sondern erschwert sie. Weder die israelische noch die
palästinensische Führung können sich
gegenüber ihren Landsleuten auf einen völkerrechtlich
vorgegebenen Grenzverlauf berufen, dem man sich anzupassen habe.
„Es gibt kein internationales Recht, das Israel zum Verzicht
auf sein Territorium, einschließlich Judäas und
Samarias, zwingen würde", heißt es in einer
jüngst veröffentlichen Erklärung, zu deren
Unterzeichnern der weit rechts stehende israelische Ex-Minister Usi
Landau gehört.
Palästinensische
Gegner eines territorialen Kompromisses wiederum weigern sich, die
Rückgabe aller 1967 von Israel besetzten Gebiete als
ausreichend anzuerkennen. Aus ihrer Sicht handelt es sich nur um die
Rückübereignung von 23 Prozent Palästinas.
So müssen die Friedenssuchenden nach einem anderen
Teilungskriterium suchen. Die bereits während der
gescheiterten Verhandlungen von 2000 favorisierte Lösung
heißt: ethnische Trennung. Danach würde Israel
mehrere Siedlungsblöcke im Westjordanland behalten und eine
gleich große Fläche seines heutigen Gebiets an den
Palästinenserstaat abtreten. Damit ließe sich die
Zahl der aus dem Westjordanland zu evakuierenden Siedler begrenzen.
Interessanterweise hat diese Idee auch auf der israelischen Rechten
Befürworter. Allerdings wollen sie das
Ethnizitätsprinzip noch konsequenter durchsetzen und einen
großen Teil israelisch-arabischer Wohnorte Palästina
zuschlagen: eine Idee, die unter den israelischen Arabern auf heftigen
Widerstand stößt.
Ein weiteres
Problem ist die Verbindung zwischen Gasastreifen und Westjordanland.
Hier fordern die Palästinenser unbegrenzt freie Fahrt,
während Israel sich im Krisenfall ein Eingreifrecht
vorbehalten will.
Besonders
kompliziert ist die Grenzfrage in Jerusalem.
Grundsätzlich wurde vor acht
Jahren auch hier eine ethnische Teilung angepeilt: Jüdische
Stadtviertel verbleiben in Israel, arabische kommen unter
palästinensische Souveränität. Erleichternd
wirkt dabei, dass die Ostjerusalemer Araber nur
„ständige Bewohner" Israels sind, die ihnen
seinerzeit angebotene Staatsangehörigkeit aber, von Ausnahmen
abgesehen, nicht angenommen haben.
Kernpunkt des
Jerusalem-Problems ist der „heilige Bezirk", also die
Altstadt und vor allem der Tempelberg. Letzterer wird von den Juden wie
von den Moslems als religiöses Hauptheiligtum beansprucht, was
eine Einigung nahezu unmöglich erscheinen lässt. Nach
einer Fatwa (islamisches Rechtsgutachten) des Jerusalemer Muftis ist
auch die Westmauer integraler Teil von al-Charam al-Scharif (zu
Deutsch: edles Heiligtum) und darf nicht den Juden überlassen
werden.
Aus
jüdischer Sicht wiederum besteht die Heiligkeit der
Tempelstätte trotz der Zerstörung des Tempels vor
1.938 Jahren fort. Da nimmt es vielleicht nicht wunder, wenn die Suche
nach einer rettenden Formel zu durchaus originellen Ideen
führt. Eine von ihnen - allerdings chancenlos - lautet: Die
Oberfläche des Tempelbergs wird Palästina
zugesprochen, das Berginnere, und eben nicht nur die Westmauer, kommt
unter israelische Souveränität. Eine andere Idee
besagt, dass der Heilige Bezirk unter die
„Souveränität Gottes" kommen soll. Dazu
freilich fragen Zyniker: „Wenn es auf dem Tempelberg Unruhen
gibt, schickt Gott dann die Polizei?"
Die
schätzungsweise fünf Millionen
Palästinenser, die nach UNO-Definition als
Flüchtlinge gelten, saßen im Geiste mit am
Verhandlungstisch in Annapolis. Aus palästinensischer Sicht
ist ihr Recht, ins israelische Staatsgebiet überzusiedeln,
eine zentrale Forderung für jeglichen Ausgleich mit dem
jüdischen Staat. Für Israel führt das
„Recht auf Rückkehr" den Friedensgedanken ad
absurdum. Eine Masseneinwanderung von Palästinensern aus Gasa,
dem Westjordanland, Jordanien, dem Libanon, Syrien und weiteren
Ländern könnte Israel zu einem großteils
arabischen Staat machen. Heute sind knapp sechs Millionen Israelis
Juden. Ihnen stehen eine Million arabischer Israelis und eine
Viertelmillion Ostjerusalemer Palästinenser
gegenüber. Durch den Massenzuzug von
Auslandspalästinensern und die höheren arabischen
Geburtenraten wäre in zwei Generationen womöglich
sogar die Grundlage für eine arabische
Bevölkerungsmehrheit gegeben. Mit der unbewiesenen, manchen
Umfragen zufolge auch schlicht falschen These, nur wenige
Palästinenser würden von ihrem Zuzugsrecht Gebrauch
machen, lässt sich Israel nicht beruhigen.
Auf
völkerrechtlicher Ebene ist ein Recht auf Rückkehr
nach israelischer Auffassung ohnehin nicht gegeben. Zum einen
ließe sich bezweifeln, ob alle Araber, die Israel damals
verließen, unter die 1951 in Genf beschlossene
Flüchtlingskonvention fallen. Dieser zufolge ist
Flüchtling, wer „aus der begründeten Furcht
vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität,
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen
seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des
Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt".
Israel aber hatte die Araber nicht mit Verfolgung bedroht, sondern
ihnen in seiner Unabhängigkeitserklärung
„volle und gleichberechtigte Bürgerschaft" zugesagt.
Während der Kriegshandlungen wurden viele Araber von der
israelischen Armee zum Verlassen ihrer Wohnorte veranlasst. Andere
jedoch zogen auf Anweisung des arabischen Oberkommandos fort.
Letztlich aber
würde auch eine umfassende Anerkennung der
schätzungsweise 700.000 Kriegsflüchtlinge kein
Rückkehrrecht begründen, erklärt Robbie
Säbel, Dozent für Völkerrecht an der
Hebräischen Universität in Jerusalem und ehemaliger
Rechtsberater des israelischen Außenministeriums. Nach dem
israelischen Staatsangehörigkeitsgesetz waren die
Geflüchteten zu keinem Zeitpunkt Bürger des
jüdischen Staates, sodass sie keinen israelischen Pass
begehren können. Auf völkerrechtlicher Ebene wiederum
wird das behauptete Rückkehrrecht der Palästinenser
zumeist mit der von der UN-Generalversammlung im Dezember 1948
verabschiedeten Resolution 194 begründet. Allerdings haben
Beschlüsse der Generalversammlung keine bindende Wirkung.
Zudem hieß es im Text lediglich, Flüchtlingen, die
heimkehren und mit ihren Nachbarn in Frieden leben möchten,
solle die Rückkehr „zum frühesten
praktikablen Termin" ermöglicht werden. Eine Mussbestimmung,
so Säbel, ist das nicht.
Hinzu kommt,
sagt der israelische Experte, dass die UNO die Definition der
Palästinaflüchtlinge unter dem Druck arabischer
Staaten maßlos ausgedehnt hat. Danach steht der
Flüchtlingsstatus nicht nur den seinerzeit Geflohenen selbst,
sondern auch ihren Kindern und allen künftigen Nachfahren zu.
Damit wich die Weltorganisation von den Bestimmungen der für
den Rest der Welt geltenden Flüchtlingskonvention ab, die eine
Vererblichkeit der Flüchtlingseigenschaft nicht kennt. So
nimmt die Zahl der Palästinaflüchtlinge mit der Zeit
immerwährend zu. Beim Hilfswerk der Vereinten Nationen
für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten
(UNRWA) sind rund vier Millionen Menschen registriert. Rechnet man die
Nichterfassten hinzu, dürfte die Gesamtzahl der
Flüchtlinge bei mindestens fünf Millionen liegen. Von
den Kriegsflüchtlingen von 1948 ist nur noch ein kleiner Teil
am Leben. So pocht heute keine Flüchtlingsgemeinde, sondern
eine palästinensische Diaspora auf das Rückkehrrecht,
wohlgemerkt nicht in einen künftigen Staat Palästina
im Westjordanland und in Gasa, sondern in die ehemaligen
Häuser ihrer Eltern, Großeltern und
Urgroßeltern in Israels Kernland. Bis 2030 könnte
sich die Zahl der Flüchtlinge - bis dahin wird es sich fast
ausschließlich um Nachgeborene handeln - Schätzungen
zufolge auf rund zehn Millionen verdoppeln.
Mehr als das:
Während die Konvention die Neuansiedlung von
Flüchtlingen in einer neuen Heimat als mögliche
Lösung vorsieht, werden die palästinensischen
Flüchtlinge - auch dies auf Wunsch arabischer Staaten - von
der UNRWA in auf Dauer angelegten Lagern versorgt und warten auf die
ihnen in Aussicht gestellte Rückkehr nach Israel. Ihre
Integration in die arabische Welt wird von den meisten
Gastländern abgelehnt. Damit wurde das Problem im Laufe der
Zeit perpetuiert. Das ist kein Zufall: Für die arabische Welt
waren die Flüchtlinge von Anfang an hauptsächlich
Verschiebemasse im Kampf gegen den zionistischen Feind. Diese
Friedensverhinderungstaktik bewährt sich bis heute mit
beängstigender Effizienz.
Jüdische
Allgemeine am 31. Januar 2008
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